Übernachtung pro Person im Doppelzimmer
Inkl. Frühstück
Unsere Doppelzimmer verfügen über Dusche/WC
1 Übernachtung: EUR 40,00
2-4 Übernachtungen: EUR 37,50
ab 5 Übernachtungen: EUR 35,00
Übernachtung pro Person im Einzelzimmer
Inkl. Frühstück
Unsere Einzelzimmer verfügen über Dusche/WC
1 Übernachtung: EUR 60,00
2-4 Übernachtungen: EUR 55,00
ab 5 Übernachtungen: EUR 50,00
Zusätzliche Informationen
Kleinkindbett und Zustellbett sind vorhanden.
Leider kann Ihr Haustier nicht mitgebracht werden.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Abschnitt 1
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
Abschnitt 2
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Abschnitt 3
Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Abschnitt 4.a
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Abschnitt 4.b
Die Kosten für den Gast betragen bei Storno bzw. Nichtanreise: Übernachtung ohne Frühstück 80%
Abschnitt 5.a
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Abschnitt 5.b
Bis zu anderweitiger Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Abschnitt 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Abschnitt 6
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Anreise von 15.00 - 18.00 Uhr. Das Zimmer muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Abschnitt 7
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wittlich.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!